Eine Initiative von unilegion und Solve Economics

Das DSK-Kartell: Kompensation für öffentliche Auftraggeber

Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise: Information für Träger der Straßenbaulast und weitere betroffene Auftraggeber

Sechs Bauunternehmen haben von 2010 bis 2019 bundesweit Aufträge zu dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise abgesprochen. Öffentliche Auftraggeber haben dafür zu viel gezahlt. Wir organisieren die Rückforderung, ohne Vorleistung der Auftraggeber.

Interessenbekundung bis 30. November 2026

60,3 Mio. € Geldbußen des Bundeskartellamts gegen sechs Bauunternehmen, August 2026
2010–2019 Dauer der Absprachen, auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt
5–20 % Typischer kartellbedingter Preisaufschlag, zuzüglich Zinsen ab Schadenseintritt

Kartellabsprachen zu Lasten öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe von DSK-Aufträgen

Das Bundeskartellamt hat im August 2026 Geldbußen von insgesamt rund 60,3 Millionen Euro gegen sechs Bauunternehmen verhängt. Gegenstand sind Kundenschutz- und Preisabsprachen sowie Submissionsabsprachen bei Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK).

Am Kartell beteiligt waren AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH und Otto Alte-Teigeler GmbH sowie Possehl Construction GmbH (einschließlich der auf sie verschmolzenen VSI Sanierungs- und Baugesellschaft mbH).

Ausgeschrieben und beauftragt wurden DSK-Leistungen von öffentlichen Auftraggebern auf allen Ebenen, von Gemeinden und Städten über Landkreise und Länder bis zum Bund.

Hohe Schäden anzunehmen. Die genaue Schadenshöhe lässt sich erst durch eine gutachterliche Aufarbeitung belastbar abschätzen. Als Orientierung gilt: Preisaufschläge von Kartellen liegen nach der wettbewerbsökonomischen Literatur und nach Metastudien im Auftrag der Europäischen Kommission typischerweise zwischen fünf und zwanzig Prozent des Auftragswerts. Hinzu kommen gesetzliche Zinsen ab Schadenseintritt, wodurch sich der Kompensationsbetrag nahezu verdoppeln kann.

Es ist davon auszugehen, dass für alle vom Kartell betroffenen Aufträge, also DSK-Leistungen im Zeitraum zwischen 2010 und September 2019, überhöhte Vergütungen gezahlt wurden, die von den am Kartell beteiligten Unternehmen zu ersetzen sind.

Rechtliche Ausgangslage

  • Verstoß steht fest. Die Feststellung des Kartellverstoßes durch das Bundeskartellamt ist für die Zivilgerichte bindend. Gestritten werden kann nur noch über die Betroffenheit einzelner Aufträge und über die Höhe des Schadens.
  • Vermutung überhöhter Preise. Nach gefestigter Rechtsprechung gilt eine tatsächliche Vermutung dafür, dass Kartellabsprachen zu höheren Preisen führen, als sie sich im Wettbewerb gebildet hätten.
  • Haushaltswirtschaft. Zur ordnungsgemäßen Haushaltswirtschaft gehört es, bestehende Forderungen grundsätzlich zu verfolgen. Die Teilnahme an der von unilegion und Solve Economics aufgesetzten Initiative ermöglicht es, dieser Anforderung Rechnung zu tragen, ohne eigene Ressourcen für Prüfung, Bewertung und Bezifferung zu binden.
  • Vergaberechtliche Vorgaben. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB können Unternehmen mit wettbewerbsbeschränkenden Absprachen von künftigen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Diesen fakultativen Ausschluss vermeiden sie nur durch eine sogenannte Selbstreinigung, zu der ausdrücklich die Kompensation des verursachten Schadens gehört.
  • Weitere Zusammenarbeit. Der Markt für DSK-Leistungen ist eng. Solange die Selbstreinigung der betroffenen Unternehmen aussteht, stellt sich bei jeder Vergabe erneut die Frage eines Ausschlusses durch die ausschreibende Stelle. Ist der Ausgleich geleistet und die Selbstreinigung abgeschlossen, entfällt diese Frage, und die Zusammenarbeit kann unbelastet fortgesetzt werden.

Ablauf

Teilnehmer müssen lediglich Unterlagen zu DSK-Aufträgen aus den Jahren 2010 bis 2019 bereitstellen. Alles Weitere übernehmen unilegion und Solve Economics. Eine Teilnahme setzt keine lückenlose Aktenlage voraus.

Betroffene Auftraggeber sollten sicherstellen, dass keine Vergabeakten vernichtet werden, insbesondere nicht nach Ablauf von Aufbewahrungspflichten. Soweit Unterlagen nicht mehr vollständig vorliegen, kann dies gegebenenfalls über bei den Kartellanten verfügbare Informationen ergänzt werden.
1 Unverbindliche Interessenbekundungbis 30. November 2026
2 Übermittlung der Auftragsunterlagenbis 31. März 2027
3 Aufbereitung und Auswertungdurch unilegion
4 Abschluss des Teilnahmevertragsmit unilegion
5 Ansprache der Kartellantendurch unilegion

Zwei Wege zum Schadensersatz

Im vorliegenden Fall bestehen gute Aussichten auf eine einvernehmliche Lösung mit den Kartellanten.

  • Beide Seiten bleiben aufeinander angewiesen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind in dem engen Markt für DSK-Leistungen weiter miteinander im Geschäft. Beide haben daher ein Interesse daran, das Thema zügig und geordnet abzuschließen.
  • Der Ausgleich ist keine freiwillige Leistung. Er ist gesetzliche Voraussetzung der Selbstreinigung nach § 125 GWB und damit der uneingeschränkten künftigen Vergabefähigkeit. Ein gebündeltes, dokumentiertes Verfahren mit unabhängiger Schadensermittlung ist für die Kartellanten der praktikabelste Weg, diese Obliegenheit gegenüber allen Geschädigten zu erfüllen.
Wir streben an, die Kartellanten für die Teilnahme an einem einvernehmlichen Ausgleichsverfahren zu gewinnen. Nur wenn sie ein solches Verfahren ablehnen, erfolgt die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche der Teilnehmer.
Reaktion der Kartellanten

Bereit zur Teilnahme am einvernehmlichen Ausgleichsverfahren?

Ja · Zustimmung
Weg 1

Einvernehmliches Ausgleichsverfahren

Inhalt

Die am Kartell beteiligten Unternehmen leisten im Rahmen ihrer Selbstreinigung Kompensationszahlungen an die teilnehmenden Auftraggeber. Grundlage ist ein Gutachten von Solve Economics, das von beiden Seiten gemeinsam beauftragt und vorab als verbindlich anerkannt wird.

Weiterer Ablauf
  • Schadensermittlung durch Solve Economics
  • Ausgleichsvereinbarung und Auszahlung an die Teilnehmer
Konditionen
  • Die Kosten des gemeinsamen Ausgleichsverfahrens, insbesondere für Organisation, Nachweisauswertung und gutachterliche Schadensermittlung, werden im Verhältnis 25 zu 75 von den Auftraggebern und den Kartellanten getragen
  • Der Anteil der Auftraggeber wird vom Kompensationsbetrag einbehalten, es fällt keinerlei Vorleistung an
  • Feste Vergütung für unilegion und Solve Economics, ausdrücklich nicht am ausgezahlten Kompensationsbetrag bemessen. Das stellt eine neutrale Begutachtung sicher und ist Voraussetzung dafür, dass beide Seiten das Ergebnis vorab als verbindlich anerkennen
Nein · Ablehnung
Weg 2

Gebündelte gerichtliche Durchsetzung

Inhalt

unilegion bündelt die Ansprüche der teilnehmenden Auftraggeber in einer hierfür aufgesetzten Klagegesellschaft und setzt sie mit Hilfe spezialisierter Rechtsanwälte und wettbewerbsökonomischer Begleitung durch Solve Economics durch.

Weiterer Ablauf
  • Beauftragung einer renommierten, auf Kartellschadensersatz spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei
  • Schadensermittlung durch Solve Economics
  • Übertragung der Schadensersatzansprüche auf die von unilegion aufgesetzte Klagegesellschaft
  • Anspruchsdurchsetzung durch die Klagegesellschaft vor Gericht
  • Auszahlung des Erlöses an die Teilnehmer
Konditionen
  • unilegion übernimmt das Management und sämtliche Kosten des Verfahrens, auch im Fall des Unterliegens
  • Kommission ausschließlich im Erfolgsfall, vorher klar festgelegt, aus dem tatsächlich erzielten Erlös
  • Vorbehaltlich der weiteren Prüfung der Erfolgsaussichten und eines ausreichenden Teilnahmevolumens

Die Projektbeteiligten

unilegion

unilegion mit Sitz in Hamburg organisiert und finanziert europaweit kartellrechtliche Sammelklagen. Das Unternehmen ist als Rechtsdienstleister beim Bundesamt für Justiz registriert und unterliegt dessen Aufsicht.

In derzeit vier laufenden Verfahren (zum Lkw-Kartell, Pflanzenschutzmittel-Kartell, Wellpappe-Kartell und Altfahrzeugerecycling-Kartell) macht unilegion für rund 5.000 Unternehmen aus sechs EU-Mitgliedstaaten Ansprüche im Gesamtvolumen von über 850 Millionen Euro geltend.

Rolle im Vorhaben: Organisation, Datenaufbereitung, Verhandlung, Auszahlung.

Solve Economics

Solve Economics ist eine unabhängige Beratung für Wettbewerbsökonomie und Regulierung, gegründet 1986, mit Standorten in Hamburg, Mannheim und Brüssel.

Solve Economics arbeitet in einer Vielzahl von Kartellschadensersatzverfahren für Klägerinnen und für Beklagte und ist als Gerichtsgutachter tätig. Auch für kommunale Auftraggeber hat Solve Economics bereits gutachterlich gearbeitet, insbesondere im Löschfahrzeuge- und im Lkw-Kartell (unter der früheren Firma „Lademann & Associates").

Rolle im Vorhaben: Ermittlung der kartellbedingten Preisüberhöhung und des Schadens.

Ansprechpartner

Katharina Fröhlich
Geschäftsführerin, unilegion GmbH
katharina.froehlich@unilegion.eu
+49 40 743 035 25
Niels Frank
Partner, Solve Economics GmbH
niels.frank@solve.eu
+49 40 645577-77
Dr. Steffen Sirries
Partner, Solve Economics GmbH
steffen.sirries@solve.eu
+49 40 645577-84
Registrierung

Unverbindlich Interesse registrieren

Die Registrierung ist unverbindlich und kostenfrei. Sie verpflichtet zu nichts, sondern hält Ihnen die Teilnahme offen. Interessenbekundungen sind bis zum 30. November 2026 möglich.

Keine Kosten, keine Verpflichtung.

Vielen Dank für Ihre Registrierung.

Wir melden uns mit den nächsten Schritten bei Ihnen. Die Übermittlung der Auftragsunterlagen ist bis zum 31. März 2027 vorgesehen.